Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 14. März 2026 · Gültig ab: 14. März 2026
Diese AGB regeln die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Prionex. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
§1 Definitionen
In diesen AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- „Prionex" bezeichnet die unter der Marke Prionex tätige Anbieterin von KI-Dienstleistungen mit Sitz in Winterthur, Schweiz.
- „Kunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen von Prionex in Anspruch nimmt.
- „Dienstleistungen" bezeichnet die im Angebot beschriebenen KI-Analyseprojekte, darunter Predictive Maintenance Modeling, Text Summarization Service und AI Vendor Due Diligence.
- „Vertrag" bezeichnet die schriftliche oder elektronische Vereinbarung, durch welche die Inanspruchnahme einer Leistung geregelt wird.
- „Arbeitsergebnis" bezeichnet jegliche im Rahmen der Dienstleistung erstellten Berichte, Modelle, Dokumentationen oder sonstigen Ergebnisse.
§2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Prionex und dem Kunden über die Erbringung von KI-Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Prionex stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Das Angebot von Prionex richtet sich an Unternehmen und gewerblich tätige Personen (B2B). Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes sind nicht Zielgruppe dieser Leistungen.
§3 Leistungsbeschreibung
3.1 Umfang
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Projektauftrag festgelegt. Prionex erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines erfahrenen Dienstleisters auf dem Gebiet der angewandten künstlichen Intelligenz.
3.2 Verfügbarkeit
Prionex ist ein spezialisierter Dienstleister. Projektkapazitäten sind begrenzt; Anfragen werden nach Eingang und Verfügbarkeit bearbeitet. Prionex ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3 Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel remote. Voraussetzungen für die Projektdurchführung – insbesondere der Zugang zu Datensätzen, Systemumgebungen oder internen Ansprechpersonen – sind vom Kunden rechtzeitig zu schaffen.
3.4 Zeitrahmen
Projektlaufzeiten sind Richtwerte und basieren auf der vereinbarten Aufgabenstellung. Verzögerungen, die durch fehlende Kundenmitwirkung entstehen, verschieben den Liefertermin entsprechend.
§4 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch Prionex nach Eingang der Anfrage des Kunden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.
Das Mindestalter für den Abschluss eines Vertrages beträgt 18 Jahre. Juristische Personen handeln durch ihre vertretungsberechtigten Organe.
§5 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Alle für die Projektumsetzung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
- Einen fachkundigen internen Ansprechpartner für die Projektdauer zu benennen.
- Prionex unverzüglich über Änderungen zu informieren, die den Projektumfang oder die Rahmenbedingungen betreffen.
- Die bereitgestellten Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zu übermitteln und sicherzustellen, dass Prionex zur Verarbeitung berechtigt ist.
- Arbeitsergebnisse ausschliesslich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.
§6 Vergütung und Zahlung
6.1 Preise
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot ausgewiesenen Betrag in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Prionex behält sich vor, Preisanpassungen für neue Aufträge mit angemessener Vorankündigung vorzunehmen.
6.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Prionex berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu berechnen.
6.3 Abschlagszahlungen
Bei Projekten ab CHF 1'000 ist eine Anzahlung von 40 % bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag wird mit Lieferung des Endresultats in Rechnung gestellt.
6.4 Rückerstattungen
Bereits erbrachte Leistungsanteile werden nicht rückerstattet. Wird ein Projekt auf Wunsch des Kunden vorzeitig beendet, werden die bis dahin erbrachten Leistungen zum vereinbarten Tagessatz abgerechnet.
§7 Geistiges Eigentum
7.1 Arbeitsergebnisse
Nach vollständiger Begleichung der Vergütung räumt Prionex dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den intern vereinbarten Zweck ein.
7.2 Hintergrundwissen und Methodik
Prionex behält alle Rechte an seiner Methodik, seinen Tools, Frameworks und seinem internen Know-how, auch wenn dieses in die Projektarbeit einfliessen. Diese Elemente sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung.
7.3 Kundendaten
Alle vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben im Eigentum des Kunden. Prionex nutzt diese ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistung und gibt sie nach Projektabschluss auf Anfrage zurück oder löscht sie.
§8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke des Projekts zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Projektabschluss.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsdaten, technische Spezifikationen, Kundenlisten, Preisstrukturen und interne Prozesse. Prionex kann bei Bedarf eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) anbieten.
§9 Haftungsbeschränkung
9.1 Haftungsumfang
Prionex haftet für direkte Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9.2 Haftungshöchstgrenze
Die Gesamthaftung von Prionex gegenüber dem Kunden ist auf den Betrag begrenzt, der im Rahmen des jeweiligen Projekts in Rechnung gestellt wurde.
9.3 Keine Ergebnisgarantie
KI-Modelle und -Systeme unterliegen statistischen Unsicherheiten. Prionex kann keine bestimmten Ergebnisqualitäten oder Modellleistungen verbindlich zusagen, sondern erbringt die Leistung nach dem Stand der Technik und mit professioneller Sorgfalt.
9.4 Höhere Gewalt
Prionex haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch unvorhergesehene Ereignisse ausserhalb unseres Einflussbereichs verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Systemausfälle Dritter, Pandemien).
§10 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit 14 Tagen schriftlicher Frist kündigen, sofern keine spezifische Projektlaufzeit vereinbart wurde. Bei festgelegten Projektlaufzeiten ist eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.
Prionex behält sich das Recht vor, Verträge fristlos zu kündigen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt oder überfällige Zahlungen nach Mahnung nicht begleicht.
Bei Kündigung bleiben die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum und Haftung weiterhin gültig.
§11 Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese AGB und alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Winterthur, Kanton Zürich, Schweiz. Prionex ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu betreiben.
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens verpflichten sich beide Parteien, eine gütliche Einigung durch direkte Verhandlung zu versuchen (Frist: 30 Tage nach schriftlicher Anzeige).
§12 Schlussbestimmungen
12.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.2 Gesamtvereinbarung
Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot oder Projektauftrag die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien. Frühere Absprachen oder Zusicherungen werden dadurch ersetzt.
12.3 Änderungen der AGB
Prionex kann diese AGB jederzeit anpassen. Kunden werden über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert. Für laufende Projekte gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
12.4 Abtretung
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von Prionex auf Dritte übertragen.
§13 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Prionex
Technikumstrasse 21, 8400 Winterthur
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 52 318 67 49